Maklervertrag
Ein Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Immobilienmakler und dem Auftraggeber, der eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte.
Hier sind die Hauptpunkte:
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Vertragsarten: Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen:
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Exklusivvertrag: Der Makler ist der einzige, der für den Verkauf oder Kauf der Immobilie tätig wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur über diesen Makler zu verhandeln.
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Alleinauftrag: Ähnlich wie der Exklusivvertrag, jedoch kann der Auftraggeber weiterhin selbst oder durch andere Makler versuchen, die Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen.
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Widerruflicher Vertrag: Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen, und der Makler erhält nur eine Provision, wenn er tatsächlich erfolgreich ist.
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Provision: Die Provision ist die Vergütung des Maklers für seine Dienstleistungen. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete der Immobilie berechnet. Die Höhe der Provision variiert, ist aber meist vertraglich festgelegt.
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Provisionsaufteilung: Die Aufteilung der Maklerprovision kann je nach Vereinbarung und Region unterschiedlich sein:
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Hälftige Teilung: In vielen Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision, oft 50:50.
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Provision des Verkäufers: In einigen Fällen zahlt nur der Verkäufer die Provision, was häufig bei Verkäufen von Immobilien der Fall ist.
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Provision des Käufers: In anderen Fällen wird die Provision ausschließlich vom Käufer getragen, was bei Suchaufträgen vorkommen kann.
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Die genauen Bedingungen und die Höhe der Provision sollten im Maklervertrag klar geregelt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Kaufvertrag
Beim Immobilienerwerb ist ein notarieller Vertrag erforderlich, um den Kauf rechtlich verbindlich zu machen.
Wesentliche Punkte:
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Notarielle Beurkundung: Der Kaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden, um rechtlich gültig zu sein.
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Inhalte des Vertrags: Der Vertrag enthält Details wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Beschreibung der Immobilie, und Übergabebedingungen.
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Rechtswirkung: Die notarielle Beurkundung sorgt für Rechtssicherheit und dokumentiert alle Vereinbarungen formal.
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Übergabe und Eintragung: Der Notar leitet die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ein und sorgt für die rechtswirksame Übertragung des Eigentums.
Der notarielle Vertrag schützt beide Parteien und gewährleistet die korrekte Abwicklung des Immobilienkaufs.
Erwerbskosten
Beim Immobilienerwerb entstehen folgende wesentliche Kosten:
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Notargebühren: Diese Gebühren fallen für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags an. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt ist und führt die erforderlichen Formalitäten durch. Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und sind gesetzlich festgelegt.
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Kosten für die Grundbucheintragung: Diese Gebühren entstehen für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Die Grundbucheintragung ist notwendig, um die Eigentumsverhältnisse offiziell zu dokumentieren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Grundstücks oder der Immobilie.
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Grunderwerbsteuer: Diese Steuer wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben und variiert je nach Bundesland. Sie muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf an das Finanzamt gezahlt werden. Die Grunderwerbsteuer dient dem Staat als Einnahmequelle und ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Grundbucheintragung.
Zusammen mit dem Kaufpreis sind diese Kosten beim Immobilienerwerb zu berücksichtigen.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist ein rechtlicher Schutzmechanismus im deutschen Grundstücksrecht. Sie sichert den Anspruch eines Käufers auf Eigentumserwerb, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist.
Wesentliche Punkte:
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Zweck: Sie schützt den Käufer vor dem Risiko, dass der Verkäufer das Grundstück vor der endgültigen Eigentumsübertragung an jemand anderen verkauft.
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Eintragung: Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sorgt dafür, dass der Käufer bei der endgültigen Umschreibung des Eigentums Vorrang hat.
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Rechte: Sie sichert dem Käufer das Recht auf Eintragung des Eigentums und schützt vor möglichen Verfügungen des Verkäufers.
Die Auflassungsvormerkung stellt sicher, dass der Käufer seine Rechte gegenüber Dritten durchsetzen kann, bis die eigentliche Eigentumsübertragung vollzogen ist.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das Informationen über Grundstücke und deren Eigentümer enthält.
Es dokumentiert:
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Eigentum: Wer der rechtliche Eigentümer eines Grundstücks ist.
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Rechte und Belastungen: Belastungen wie Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Wegerechte.
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Änderungen: Alle rechtlichen Veränderungen, z.B. Eigentumsübergänge oder Änderungen der Rechte.
Das Grundbuch dient der Rechtssicherheit und Transparenz im Grundstücksverkehr und ist bei Notaren oder Grundbuchämtern einzusehen.
Wohngebäudeversicherung
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt sich die Frage, wie die bestehende Wohngebäudeversicherung behandelt wird.
Hier sind die wesentlichen Punkte zur Übertragung der Wohngebäudeversicherung:
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Vertragsübertragung: In der Regel kann eine bestehende Wohngebäudeversicherung direkt auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Der Verkäufer muss die Versicherung über den Verkauf informieren und den Erwerber benennen. Hierbei ist eine Absprache mit der Versicherung erforderlich.
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Neue Versicherung durch den Käufer: Der Käufer hat ein Sonderkündigungsrecht und kann eine eigene Wohngebäudeversicherung abschließen, um sicherzustellen, dass die Immobilie ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ausreichend versichert ist. Es ist ratsam, dies vor dem Kaufabschluss zu klären, um eine nahtlose Deckung zu gewährleisten.
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Vertragsprüfung: Käufer und Verkäufer sollten den bestehenden Versicherungsvertrag prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft halten, um alle notwendigen Schritte zu klären und sicherzustellen, dass keine Deckungslücken entstehen, daher ist es wichtig, frühzeitig Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
Eine Glasbruchversicherung deckt Schäden an Glasflächen ab, die durch Bruch oder Beschädigung entstehen.
Der Umfang dieser Versicherung umfasst in der Regel:
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Fenster und Türen: Schäden an Glas von Fenstern, Türen und Verglasungen.
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Schaufenster: Brüche an Schaufenstern von gewerblich genutzten Gebäuden, falls im Vertrag eingeschlossen.
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Glasfassaden: Brüche an Glasfassaden oder Glasdächern.
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Einrichtungsgegenstände: Schäden an Glas in Möbeln, wie Vitrinen, Tischplatten oder Regalen.
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Dachverglasungen: Brüche an Glasdächern oder -kuppeln.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst vor verschiedenen Risiken und Schäden. Sie deckt typischerweise folgende Bereiche ab:
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Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion.
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Wasser: Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch, oder Rückstau.
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Sturm und Hagel: Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel.
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Vandalismus: Schäden durch mutwillige Zerstörung oder Beschädigung.
Zusätzlich können auch Schäden durch Naturereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmungen abgedeckt sein, sogenannte Elementarschäden, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wird. Die Versicherung schützt somit das Gebäude gegen eine Vielzahl von Gefahren und sorgt für finanzielle Absicherung bei Reparaturen oder Wiederaufbau.
Hausverwaltung bei WEG
Information der Hausverwaltung bei WEG
Beim Verkauf einer Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es wichtig, die Hausverwaltung rechtzeitig zu informieren. Hier sind die wesentlichen Schritte und Punkte, die dabei beachtet werden sollten:
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Mitteilung an die Hausverwaltung:
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Vor dem Verkauf: Es ist ratsam, die Hausverwaltung frühzeitig über die geplante Verkaufsabsicht zu informieren. Dies ermöglicht der Hausverwaltung, sich auf den Eigentümerwechsel vorzubereiten und relevante Unterlagen bereit zu halten.
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Nach dem Verkauf: Nach Abschluss des Kaufvertrags muss die Hausverwaltung über den Eigentümerwechsel informiert werden. Dies sollte umgehend geschehen, damit die Verwaltung alle notwendigen Änderungen in ihren Unterlagen vornehmen kann.
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Benötigte Informationen:
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Kaufvertrag: Eine Kopie des Kaufvertrags oder eine Bestätigung des Verkaufs sollte der Hausverwaltung übergeben werden.
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Kontaktdaten des Käufers: Die Hausverwaltung benötigt die Kontaktdaten des neuen Eigentümers, um die Kommunikation und die Abrechnung von Hausgeld und anderen Verwaltungsaufgaben fortzuführen.
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Veränderungen im Hausgeld:
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Fälligkeiten und Abrechnungen: Die Hausverwaltung muss über den neuen Eigentümer informiert werden, um die korrekte Abrechnung des Hausgeldes und etwaiger Rückzahlungen oder Vorauszahlungen zu gewährleisten.
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Übergabeprotokoll:
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Dokumentation: Es ist ratsam, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, das den Zustand der Wohnung bei der Übergabe dokumentiert. Eine Kopie dieses Protokolls sollte der Hausverwaltung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
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Wichtige Dokumente:
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Eigentümerversammlungen: Der neue Eigentümer sollte Informationen über vergangene und geplante Eigentümerversammlungen erhalten. Hierzu gehören Protokolle und Beschlüsse der letzten Versammlungen.
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Wartungs- und Reparaturhistorie: Überprüfen, ob relevante Unterlagen zur Wartung oder zu bevorstehenden Reparaturen weitergegeben werden müssen.
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Durch eine frühzeitige und umfassende Information der Hausverwaltung wird sichergestellt, dass der Übergang reibungslos verläuft und keine administrativen oder finanziellen Probleme auftreten.
Eigentümerversammlung
Eine Eigentümerversammlung ist ein Treffen aller Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), das regelmäßig stattfindet, um wichtige Entscheidungen bezüglich der Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu treffen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Eigentümerversammlung:
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Zweck:
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Beschlussfassung: Die Versammlung dient der Beschlussfassung über Angelegenheiten, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, wie Instandhaltungsmaßnahmen, Sanierungen, Hausordnung oder die Verteilung der Kosten.
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Wirtschaftliche Verwaltung: Sie befasst sich auch mit der Genehmigung des Jahresabschlusses, der Hausgeldabrechnung und dem Budget für das kommende Jahr.
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Einberufung:
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Einberufungspflicht: Die Eigentümerversammlung muss in der Regel von der Hausverwaltung oder dem Verwalter einberufen werden. Die Einberufung erfolgt in schriftlicher Form und muss alle relevanten Informationen und Tagesordnungspunkte enthalten.
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Fristen: Es gibt gesetzliche und vertragliche Fristen, die eingehalten werden müssen, um den Eigentümern genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.
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Teilnahme und Stimmrecht:
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Teilnahme: Alle Eigentümer sind zur Teilnahme eingeladen. In der Regel haben auch Vertreter oder Bevollmächtigte der Eigentümer das Recht zur Teilnahme.
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Stimmrecht: Jeder Eigentümer hat Stimmrechte, die meist nach der Größe der Eigentumsanteile gewichtet sind. Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit oder qualifizierte Mehrheit getroffen, je nach Art des Beschlusses.
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Beschlussfassung:
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Beschlüsse: Die Versammlung trifft Entscheidungen über alle relevanten Themen, die in der Tagesordnung aufgeführt sind. Diese Beschlüsse sind bindend und gelten für alle Eigentümer, auch wenn sie nicht an der Versammlung teilgenommen haben.
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Protokoll: Ein Protokoll der Versammlung wird erstellt, das die gefassten Beschlüsse und Diskussionen festhält. Dieses Protokoll muss allen Eigentümern zugänglich gemacht werden.
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Rechte und Pflichten:
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Rechte: Eigentümer haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und Vorschläge einzubringen. Sie können auch über den Verlauf und die Beschlüsse der Versammlung Einsicht nehmen.
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Pflichten: Eigentümer sind verpflichtet, die Beschlüsse der Versammlung umzusetzen und sich an die getroffenen Entscheidungen zu halten.
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Die Eigentümerversammlung ist ein zentrales Organ der Verwaltung und Entscheidungsfindung in einer WEG und sorgt für die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Klärung aller relevanten Fragen.
Instandhaltungsrücklage
Beim Verkauf einer Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind die Übertragung der Rücklagen und die steuerliche Behandlung wichtige Aspekte, die beachtet werden müssen:
Übertragung der Rücklagen
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Rücklagen: Rücklagen sind Gelder, die für zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen der WEG angespart werden. Diese Mittel werden von allen Eigentümern gemeinschaftlich aufgebracht und sind zweckgebunden.
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Vertragsregelung: In der Regel wird im Kaufvertrag geregelt, wie die Rücklagen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Häufig wird vereinbart, dass der Verkäufer die Rücklagen bis zum Verkaufszeitpunkt erhält und der Käufer ab dem Verkaufsdatum einen Anteil der Rücklagen erhält.
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Übergabe an den Käufer: Oft wird eine Abrechnung der Rücklagen bis zum Verkaufsdatum erstellt. Der Käufer erhält dann einen entsprechenden Betrag, der in der Regel in die Kaufpreisverhandlungen einfließt.
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Hausverwaltung informieren: Die Hausverwaltung muss über die neuen Verhältnisse informiert werden, damit sie die Rücklagen entsprechend den neuen Eigentümern anpassen kann.
Die korrekte Abwicklung der Rücklagen und die Beachtung steuerlicher Vorschriften sind entscheidend für einen reibungslosen Verkaufsprozess und zur Vermeidung von rechtlichen und finanziellen Problemen.
Steuer und Abschreibung
Steuerliche Behandlung
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Kapitalertragsteuer: Beim Verkauf einer Immobilie können unter bestimmten Umständen Kapitalertragsteuern anfallen, insbesondere wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft wird (Spekulationsfrist). Die Rücklagen selbst sind jedoch nicht direkt steuerpflichtig.
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Ertragssteuer: Die Rücklagen selbst sind nicht steuerpflichtig, da sie nicht als Einkommen gelten, sondern als Teil des Kaufpreises oder der Finanzierung der Immobilie.
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Abschreibung: Bei der steuerlichen Behandlung des Verkaufs der Immobilie müssen alle relevanten Kosten und Rücklagen, die mit der Immobilie verbunden sind, berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch Aufwendungen für Instandhaltungen, die bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Notar und Steuerberater: Es ist ratsam, sich sowohl von einem Notar als auch von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte des Verkaufs korrekt behandelt werden.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerlicher Begriff, der die Abschreibung von Vermögensgegenständen bezeichnet, die aufgrund ihrer Nutzung oder Abnutzung an Wert verlieren. Hier sind die wesentlichen Punkte zur AfA:
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Zweck: AfA ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, die Kosten für die Abnutzung von Wirtschaftsgütern wie Immobilien, Maschinen oder Fahrzeugen steuerlich abzusetzen. Dies spiegelt die Reduzierung des Wertes des Vermögenswerts durch Nutzung oder Alter wider.
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Abschreibungsarten:
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Lineare AfA: Der Wert des Wirtschaftsguts wird gleichmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Zum Beispiel wird bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren jährlich 10% des Anschaffungswertes abgeschrieben.
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Degressive AfA: Die Abschreibung erfolgt in den ersten Jahren höher und nimmt dann jährlich ab. Dies kann vorteilhaft sein, wenn der Wertverlust in den ersten Jahren besonders hoch ist.
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Leistungsbezogene AfA: Die Abschreibung erfolgt basierend auf der tatsächlichen Nutzung oder Leistung des Wirtschaftsguts, z.B. bei Maschinen, die nach Betriebsstunden abgeschrieben werden.
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Nutzungsdauer: Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts wird in den AfA-Tabellen des Finanzamts festgelegt. Diese Tabellen geben vor, über welchen Zeitraum und mit welchem Prozentsatz ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden darf.
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Steuerliche Behandlung: Die AfA wird als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben, was die Steuerlast senkt, da die jährlichen Abschreibungsbeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
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Immobilien: Bei Immobilien wird zwischen der AfA für Wohngebäude und für Betriebsgebäude unterschieden. Für Wohngebäude beträgt die übliche Abschreibungsdauer beispielsweise 50 Jahre bei linearer AfA, was einer jährlichen Abschreibung von 2% des Anschaffungswertes entspricht.
Die AfA ermöglicht es, die Kosten für die Abnutzung von Wirtschaftsgütern zu verteilen und steuerlich geltend zu machen, was eine wichtige Rolle in der Finanz- und Steuerplanung von Unternehmen und Einzelpersonen spielt.
Teilungserklärung
Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere Eigentumseinheiten regelt. Sie ist insbesondere bei der Bildung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) relevant. Hier sind die wesentlichen Punkte:
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Definition: Die Teilungserklärung ist ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes oder Grundstücks in mehrere separate Einheiten beschreibt, die jeweils eigenständig genutzt und besessen werden können. Diese Einheiten können beispielsweise Wohnungen oder Büros sein.
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Inhalte:
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Beschreibung der Einheiten: Die Teilungserklärung enthält detaillierte Beschreibungen der einzelnen Einheiten, einschließlich ihrer Größe und Lage.
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Gemeinschaftseigentum: Sie definiert die Bereiche des Grundstücks oder Gebäudes, die als Gemeinschaftseigentum gelten, wie z.B. Flure, Treppenhäuser und Gartenanlagen.
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Nutzungsrechte: Sie regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer bezüglich der Nutzung der Einheiten und des Gemeinschaftseigentums.
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Kostenverteilung: Die Erklärung legt fest, wie die Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden.
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Notarielle Beurkundung: Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Dies stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien die Regelungen verstehen und akzeptieren.
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Eintragung ins Grundbuch: Nach der Beurkundung wird die Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen. Diese Eintragung schafft die rechtliche Grundlage für die Aufteilung des Eigentums und die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
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Rechtliche Wirkung: Die Teilungserklärung ist eine wesentliche Grundlage für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer und sorgt für Klarheit bei der Verwaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums.
Die Teilungserklärung ist daher ein zentrales Dokument bei der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses oder Grundstücks in eine Eigentümergemeinschaft und ist entscheidend für die rechtlichen und praktischen Aspekte des Eigentumserwerbs und der Nutzung.
Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung ist ein rechtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie oder ein anderes Vermögensobjekt durch ein Gericht öffentlich versteigert wird. Dies geschieht, um eine Geldforderung eines Gläubigers durchzusetzen, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Hier die wesentlichen Punkte:
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Grund: Ein Gläubiger (z.B. Bank) hat eine offene Forderung, die der Schuldner nicht begleicht (z.B. Hypothekenschulden).
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Verfahren: Der Gläubiger beantragt beim Gericht die Zwangsversteigerung der Immobilie oder des Objekts.
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Ablauf: Die Immobilie wird öffentlich versteigert. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag und wird neuer Eigentümer.
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Erlös: Der Versteigerungserlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Überschüsse gehen an den Schuldner, Unterdeckungen bleiben offen.
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Rechtliche Grundlage: In Deutschland ist das Verfahren im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt.
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