
Die Top-Absicherung für die Polizei
kostenfreie Anwartschaft
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Dienstunfähigkeit
Ein Beamter gilt gemäß § 44 Bundesbeamtengesetz als dienstunfähig, wenn:
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Er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen.
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Keine Aussicht besteht, dass er innerhalb eines Jahres wieder dienstfähig sein wird.
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Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte​​
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Absicherung für Beamte bei dauerhafter gesundheitlicher Dienstunfähigkeit
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Berücksichtigt besondere Anforderungen des Beamtenstatus
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Bei Feststellung der Dienstunfähigkeit:
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Monatliche Rente zur Kompensation des weggefallenen Einkommens
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Teilweiser oder vollständiger Ersatz des Einkommens
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Ergänzung zur normalen Beamtenversorgung für finanzielle Sicherheit
echte Dienstunfähigkeitsklausel integriert
Leistung rückwirkend ab Beginn der Dienstunfähigkeit
auf Wunsch mit Dienstanfängerbonus
optional Teil-DU-Schutz und Pflegeabsicherung

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kostenfreie Anwartschaft
Eine Anwartschaftsversicherung zur Krankenbeihilfe sichert Anspruch auf bestimmte Gesundheitsversorgung.
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Wichtig bei vorübergehend ruhendem oder noch nicht in Kraft getretenem Versicherungsschutz.
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Relevanz für Personen, die ins Ausland gehen, Wehrdienst leisten oder noch nicht im Beamtenverhältnis tätig sind.
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Während der Anwartschaft geringe oder keine Beitragszahlungen.
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Beim Wechsel in aktive Versicherung gilt ursprünglicher Gesundheitszustand ohne neue Risikoprüfung.
passender Schutz für Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge
passende Absicherung für angehende Beamtenanwärter
optimaler Schutz für jede Lebenslage
private Pflegepflichtversicherung

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Krankenversicherung zur Beihilfe
Die Beihilfe-Ergänzungsversicherung schließt Lücken, die durch Beihilfe nicht abgedeckt werden.
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Beamte erhalten in der Regel 50 % bis 80 % der Krankheitskosten durch Beihilfe.
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Restliche Kosten müssen Beamte selbst tragen.
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Beihilfe-Ergänzungsversicherung übernimmt die verbleibenden Kosten.
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Sorgt für umfassende Absicherung gegen Gesundheitsrisiken für Beamte und ihre Angehörigen.
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Garantiert lückenlose Kostendeckung im Krankheitsfall.
Umfang des Versicherungsschutzes individuell wählbar
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Optionsrechte für mehr Leistung ohne Gesundheitsprüfung
private Pflegepflichtversicherung




Pensionsvorsorge
Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge in Deutschland.
Basisversorgung (1. Schicht): Beinhaltet gesetzliche Pension, Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und Rürup-Rente. Steuerlich begünstigt, aber im Rentenalter voll zu versteuern.
Zusatzversorgung (2. Schicht): Umfasst betriebliche Altersversorgung (bAV) und Riester-Rente. Beiträge sind steuerlich begünstigt, Auszahlung erfolgt meist als Rente oder Kapital.
Private Vorsorge (3. Schicht): Umfasst private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen und Investmentfonds. Keine direkten steuerlichen Vorteile bei Einzahlung, aber unterschiedliche Besteuerung der Erträge und Auszahlungen.
Das Modell ermöglicht flexible Altersabsicherung.
steuerliche Begünstigung über eine Basisrente
staatliche Zulagen über eine Riester-Vorsorge
Flexibilität und Steuervorteile über private Vorsorge
nachhaltig und renditestark




Vermögenswirksame Leistung
Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge in Deutschland.
Basisversorgung (1. Schicht): Beinhaltet gesetzliche Pension, Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und Rürup-Rente. Steuerlich begünstigt, aber im Rentenalter voll zu versteuern.
Zusatzversorgung (2. Schicht): Umfasst betriebliche Altersversorgung (bAV) und Riester-Rente. Beiträge sind steuerlich begünstigt, Auszahlung erfolgt meist als Rente oder Kapital.
Private Vorsorge (3. Schicht): Umfasst private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen und Investmentfonds. Keine direkten steuerlichen Vorteile bei Einzahlung, aber unterschiedliche Besteuerung der Erträge und Auszahlungen.
Das Modell ermöglicht flexible Altersabsicherung.
staatliche Sparzulage und Wohnbauprämie
Leistung vom Dienstherren
200,- € Jugendbonus - Abschluss vor dem 25. Lebensjahr

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Kontaktdaten
Adresse
Am Triftbach 2
83052 Bruckmühl
Kontakt
0160 979 40 675
08062 726 26 34
Öffnungszeiten
Mo | Mi | Fr
9:00 - 13:00 Uhr
Di | Do
9:00 - 13:00 Uhr



